Allgemeine Geschäftsbedingungen GRAS e.V.
aktueller Stand 01.07.2024
- Nach einer erfolgten schriftlichen Anmeldung ist der Platz in der Gruppe solange gebucht, bis eine fristgerechte Kündigung (spätestens 12 Wochen vor Seminarbeginn) bei GRAS eingeht.
- Die Zuteilung in eine geleitete Gruppe geschieht durch GRAS. Hierbei werden insbesondere Unverträglichkeiten vermieden, gleichzeitig auf ein ausgewogenes Verhältnis innerhalb aller Gruppen nach Geschlecht und Wohnorten geachtet.
- Die Seminargebühren sowie die GSI-Kosten (Übernachtung / Verpflegung / Kaffeepausen – diese Kosten werden ohne Aufschlag weitergegeben) sind nach Rechnungsstellung fristgerecht zu zahlen.
- Die Teilnahme an den Übernachtungen im GSI sowie sämtliche Mahlzeiten und Pausengetränke werden aus organisatorischen und gruppendynamischen Gründen als bindend angesehen und sind vollständig zu zahlen. Sollte das Seminar ausnahmsweise Online stattfinden müssen, fallen nur die Seminargebühren an.
- Erfolgt von dem/der Teilnehmer*in keine fristgerechte Kündigung bzw. Mitteilung des Ausscheidens bei GRAS, geht das Organisationsbüro davon aus, dass eine Fortführung der Ausbildung stattfindet und die Rechnung über die Seminargebühren wird fällig. Eine fristgerechte Kündigung erfolgt am Ende des zuletzt besuchten Seminares (Gruppenabschluss), also i.d.R. ein halbes Jahr vor dem nächsten Seminar, spätestens jedoch 12 Wochen vor Seminarbeginn.
- Der Seminarbeitrag wird nach Anmeldung generell NICHT erstattet! Die Übernachtungs- und Frühstückskosten, sowie die Kosten für Mittag- und Abendessen werden im Falle einer Stornierung von mehr als 12 Wochen vor Seminarbeginn rückerstattet.
- Nach erfolgter Anmeldung verzichtet der/die Teilnehmer*in ausdrücklich auf sein/ihr 14-tägiges Rücktrittsrecht. Bei Widerruf der Anmeldung erhebt GRAS eine Bearbeitungsgebühr von 300,- €, sollte ein*e geeignete*r Nachfolger gefunden werden können.
- Innerhalb des Curriculums ist ein Aussetzen für die Geleiteten in der Regel nicht möglich. Sollte eine Teilnahme einmal nicht erfolgen können, müssen die Seminargebühren (nicht die GSI-Übernachtungs- und Verpflegungskosten) dennoch bezahlt werden, um sich den Platz in der Gruppe zu sichern.
- Im Falle einer (fristgerechten) Kündigung besteht kein Anspruch darauf, zu einem späteren Zeitpunkt erneut in die gleiche geleitete Gruppe eintreten zu können. Sollte eine Wiederaufnahme des Curriculums gewünscht sein, ist eine erneute Bewerbung nach den üblichen Richtlinien notwendig.
- Die Stornofristen gelten für Geleitete und Autonome gleichermaßen.
- Da die Autonomen grundsätzlich in gleichem Maße zur kostendeckenden Finanzierung der laufenden GRAS-Kosten beitragen wie die Geleiteten, ist bei einem Aussetzen oder einem Auswärts-Tagen die Grundgebühr immer zu zahlen, auch wenn die Entscheidung mehr als 12 Wochen vor Seminarbeginn mitgeteilt wird.
Geschäftsstelle
Dr. Lars Möhler
Große Wiese 6
38528 Adenbüttel
Sprechzeiten:
Mo: 09:00 - 13:00
Do: 14:45 - 18:45
FON: +49 5373 9240222
FAX: +49 5373 9240266
Die nächsten Seminare:
GRAS 95/III 03.10.-08.10.2024
GRAS 96/IV 03.04.-08.04.2025
GRAS 97/V 02.10.-07.10.2025
GRAS 98/VI 19.03.-24.03.2026
GRAS 99/I 01.10.-06.10.2026
GRAS 100/II 11.03.-16.03.2027
GRAS 101/III 30.09.-05.10.2027
Seminarort
Gustav-Stresemann-Institut
Langer Grabenweg 68 53175 Bonn
Telefon +49 228 8107-0